Tippgeber-Provision - Ein Dankeschön von uns für Sie
Und so einfach geht es:
Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular). Wir prüfen Ihren Tipp und kontaktieren den Eigentümer. Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-provision.
Voraussetzungen:
Das Objekt ist uns bisher unbekannt und wird bisher noch nicht vermittelt
oder öffentlich angeboten
- Die Immobilie wird notariell beurkundet
Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes
Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
- Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen zurückzuführen.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten
zulässig ist.
Steuerliche Hinweise:
- Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden.